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Im Gesundheitswesen darf nicht jeder kaufen.

Wer Ihre Praxis, Ihre Apotheke oder Ihren Pflegedienst übernehmen darf, regelt in weiten Teilen das Gesetz. Für eine Arztpraxis gelten andere Regeln als für ein Pflegeheim oder ein Hörakustikgeschäft. Wir klären zuerst, welche Käufer für Sie überhaupt infrage kommen, und sprechen dann genau diese an.

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Illustratives Bild eines Betriebs dieser Branche.

Der Blick des Käufers

Worauf Käufer
achten.

  1. Zulassungen und Verträge mit den KassenDer Vertragsarztsitz der Praxis, die Betriebserlaubnis der Apotheke, der Versorgungsvertrag des Pflegedienstes, die Kassenzulassung der Physio- oder Ergotherapie, bei Kliniken die Aufnahme in den Krankenhausplan. Ohne sie ist der Betrieb für einen Käufer wenig wert.
  2. Woher die Einnahmen kommenAnteil von Kassen- und Privatpatienten, Selbstzahlerleistungen in der Dermatologie, Augenheilkunde und Zahnmedizin, Rezeptumsatz in der Apotheke, Pflegegrade und Belegung im Heim, Einsender im Labor. Käufer wollen sehen, wie stabil diese Mischung ist.
  3. Fachkräfte und LeitungAngestellte Ärzte und Therapeuten, die Pflegedienstleitung, approbierte Apotheker, Meister in Optik und Hörakustik. Hängen Patienten und Zulassung allein an Ihnen, braucht die Übergabe mehr Zeit. Ein vollständiges Team ist in der Pflege oft das stärkste Argument.
  4. Räume, Geräte und StandortLaufzeit des Mietvertrags, Barrierefreiheit, Alter der Geräte, Ärzte im Umfeld der Apotheke, bei Heimen der Zustand des Gebäudes und die baulichen Vorgaben des Landes. Käufer rechnen mit, was sie investieren müssen.

Mögliche Käufer

Wer infrage
kommt.

Wer kaufen darf, hängt von Ihrem Bereich ab. Eine Kassenpraxis kann nur ein Arzt oder ein MVZ übernehmen, eine Apotheke nur ein Apotheker. Bei Pflege, Kliniken, Therapie, Optik und Hörakustik ist der Kreis weiter. Ärztlich geführte Labore folgen meist den Regeln für Praxen und MVZ.

  • BerufskollegenÄrzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Apotheker oder Therapeuten, die sich niederlassen oder vergrößern wollen. Häufig ein angestellter Kollege aus dem eigenen Haus. Bei Praxen und Apotheken ist das der gesetzlich vorgesehene Weg.
  • Träger, Gruppen und MVZPflegegruppen, Klinikträger, Laborverbünde, Filialisten in Optik und Hörakustik sowie MVZ, die Arztsitze übernehmen und Ärzte anstellen. In vielen Fachrichtungen wie Augenheilkunde oder Zahnmedizin sind solche Verbünde aktive Käufer.
  • BeteiligungsgesellschaftenIn Pflege, Therapie, Optik und Hörakustik können Investoren direkt kaufen. Ein MVZ dürfen sie nicht selbst gründen. Sie beteiligen sich dort in der Regel über einen zugelassenen Träger, meist ein Krankenhaus. An Apotheken dürfen sie sich nicht beteiligen.

Besonderheiten

Was in Ihrer Branche
dazukommt.

  1. Arzt- und Psychotherapeutenpraxis: Der Kassensitz lässt sich nicht frei verkaufenIn gesperrten Planungsbereichen wird der Sitz im Nachbesetzungsverfahren ausgeschrieben. Über den Nachfolger entscheidet der Zulassungsausschuss, nicht der Kaufvertrag. Ihr Wunschkandidat sollte deshalb früh feststehen und gut vorbereitet sein. Für Zahnärzte gelten solche Zulassungssperren in der Regel nicht. Privatpraxen sind freier, brauchen aber ebenfalls einen Arzt als Käufer.
  2. Apotheke: Der Käufer ist immer ein ApothekerEine Apotheke darf nur ein approbierter Apotheker mit eigener Betriebserlaubnis führen. Erlaubt sind neben der Hauptapotheke nur wenige Filialen in der näheren Umgebung. Ketten und Investoren scheiden aus. Der Käuferkreis ist damit klein, und die Suche muss gezielt in Ihrer Region ansetzen.
  3. Pflege: Verträge und Leitung müssen mitgehenEin Pflegedienst oder Heim arbeitet auf Grundlage des Versorgungsvertrags mit den Pflegekassen und braucht eine verantwortliche Pflegefachkraft. Wie der Verkauf gestaltet wird, entscheidet darüber, ob Verträge weiterlaufen oder neu geschlossen werden müssen. Bei Heimen ist zudem die Heimaufsicht des Landes einzubinden.

Die Zusammenarbeit mit CARL Finance beim Verkauf unseres Unternehmens war beeindruckend. Das Team hat den gesamten Verkaufsprozess erstklassig umgesetzt und uns als Gründer durch dieses komplexe Vorhaben geführt.

Dr. med Michael Wendorf & Dr. med Michael Schmitz-Rode
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Aus unseren Mandaten

Inhaber, die diesen Weg
gegangen sind.

Begleitet von CARL. Wer gekauft hat und warum, lesen Sie bei den Transaktionen.

  • PAPmed GmbHArbeitsmedizin2024an Arsipa (Warburg Pincus)
  • doctari GmbHPersonaldienstleistungen im Healthcare Bereich2018an Vitruvian Partners
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Häufige Fragen

Was Inhaber
uns fragen.

Kann ich meine Kassenpraxis an einen Käufer meiner Wahl verkaufen?

Nur eingeschränkt. Verkaufen können Sie die Praxis mit Einrichtung und Patientenstamm. Die Zulassung vergibt in gesperrten Gebieten der Zulassungsausschuss im Nachbesetzungsverfahren. Er berücksichtigt unter anderem, ob ein Bewerber bereits in der Praxis angestellt war oder sie gemeinsam mit Ihnen geführt hat. Ein Nachfolger, der früh in die Praxis eintritt, hat deshalb bessere Aussichten. Den Ablauf stimmen wir mit Ihrem Fachanwalt ab.

Darf ein Investor meine Praxis kaufen?

Nicht unmittelbar. Eine Arztpraxis kann nur von Ärzten oder von einem MVZ übernommen werden. Ein MVZ dürfen nur bestimmte Träger gründen, vor allem zugelassene Ärzte und Krankenhäuser. Investoren sind daher meist über ein Krankenhaus beteiligt. Für zahnärztliche MVZ von Krankenhäusern gelten zusätzliche Grenzen. Ob ein solcher Käufer für Sie infrage kommt, entscheiden Sie.

Was geschieht mit den Patientenakten?

Patientenakten unterliegen der Schweigepflicht. Der Nachfolger darf sie in der Regel erst einsehen, wenn der Patient eingewilligt hat, etwa indem er sich dort weiter behandeln lässt. In der Praxis werden die Akten deshalb getrennt verwahrt, bis diese Einwilligung vorliegt. Auch in der Prüfung durch den Käufer werden nur anonymisierte Zahlen gezeigt.

Wer kauft einen Pflegedienst oder ein Pflegeheim?

Hier ist der Käuferkreis offen. Infrage kommen andere Pflegedienste aus der Region, größere Pflegegruppen, Beteiligungsgesellschaften und leitende Mitarbeiter. Alle schauen zuerst auf die Pflegedienstleitung, die Personaldecke und die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen. Bei Heimen wird oft getrennt über Betrieb und Gebäude verhandelt.

Erfahren Patienten, Mitarbeiter oder Zuweiser vom Verkauf?

Nicht ohne Ihre Freigabe. Am Anfang steht eine anonyme Beschreibung Ihrer Praxis oder Ihres Dienstes. Wer mehr wissen will, muss Vertraulichkeit zusagen, und Sie müssen dem einzelnen Interessenten zustimmen. Gerade in der Pflege, wo Fachkräfte schnell wechseln, planen wir den Zeitpunkt der Mitteilung ans Team gemeinsam mit Ihnen.

Lernen wir uns kennen

Sprechen wir
über Ihr Lebenswerk.

Erzählen Sie uns, wo Sie stehen. Alles Weitere klären wir im ersten Gespräch. Für Unternehmen jeder Größe, in ganz Deutschland.

Erstgespräch und Analyse kosten 0 €. Ein Honorar entsteht erst mit einer Verkaufsbegleitung, die wir gesondert vereinbaren.

CARL

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