Branchen / Gesundheitswesen / Telemedizin

Behandeln dürfen nur Ärzte. Verkauft wird das Unternehmen dahinter.

Ein Telemedizin-Anbieter ist in der Regel ein Technik- und Vermittlungsunternehmen, die Behandlung selbst bleibt ärztliche Leistung. Käufer prüfen zuerst, ob diese Trennung bei Ihnen rechtlich sauber gelebt wird.

Unternehmenswert berechnen Fünf Minuten, kostenfrei. Ein CARL Experte prüft das Ergebnis.

Illustratives Bild eines Betriebs dieser Branche.

Mögliche Käufer

Wer kaufen
darf.

Infrage kommen größere Anbieter digitaler Gesundheitsleistungen aus dem In- und Ausland, Softwarehäuser für Praxen und Kliniken, Klinik- und Praxisgruppen, die ein eigenes digitales Angebot suchen, sowie Beteiligungsgesellschaften mit Schwerpunkt Gesundheit.

Was bei Ihnen dazukommt

  1. Vergütung und Werbung sind eng geregeltDie ausschließliche Fernbehandlung ist berufsrechtlich im Einzelfall erlaubt, wenn sie ärztlich vertretbar ist. Die Kassen begrenzen, in welchem Umfang Ärzte Videosprechstunden abrechnen dürfen, und diese Vorgaben werden immer wieder angepasst. Auch die Werbung für Fernbehandlung ist nur eingeschränkt zulässig. Käufer prüfen, ob Ihr Geschäft innerhalb dieser Grenzen wächst.

Der Blick des Käufers

Worauf Käufer
achten.

  1. Wer bezahltAbrechnung über die Kassen, Selbstzahler, Verträge mit Versicherern, Kliniken oder Arbeitgebern. Käufer fragen, wie verlässlich jede Quelle ist und wie stark sie von Vergütungsregeln abhängt, die sich ändern können.
  2. Zulassungen und DatenschutzZertifizierung als Videodienstanbieter, bei Software mit medizinischem Zweck die Einstufung als Medizinprodukt, bei digitalen Gesundheitsanwendungen die Aufnahme in das amtliche Verzeichnis. Dazu der Umgang mit Gesundheitsdaten, der besonders streng geregelt ist.
  3. Technik und ÄrztenetzWem gehört der Programmcode, wie hängt die Technik an einzelnen Entwicklern, wie viele Ärzte arbeiten regelmäßig über Ihr Angebot und zu welchen Verträgen? Beides muss ohne die Gründer weiterlaufen können.

Aus unseren Mandaten

Inhaber, die diesen Weg
gegangen sind.

Begleitet von CARL. Wer gekauft hat und warum, lesen Sie bei den Transaktionen.

  • PAPmed GmbHArbeitsmedizin2024an Arsipa (Warburg Pincus)
  • doctari GmbHPersonaldienstleistungen im Healthcare Bereich2018an Vitruvian Partners
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Häufige Fragen

Was Inhaber
uns fragen.

Wir schreiben noch keinen Gewinn. Ist ein Verkauf trotzdem möglich?

Ja, aber der Käuferkreis ist enger, und Käufer sehen bei solchen Unternehmen derzeit gründlich hin. Sie bezahlen dann für Nutzerzahlen, Verträge, Technik und Zulassungen, nicht für das Betriebsergebnis. Sie müssen dann glaubhaft zeigen, wann und wodurch das Unternehmen Geld verdient. Wir bereiten diese Darstellung mit Ihnen vor.

Die Ärzte arbeiten bei uns auf Honorarbasis. Ist das ein Problem?

Käufer prüfen es genau. Sie wollen wissen, ob die Verträge klar regeln, wer behandelt, wer haftet und wer abrechnet, und ob ein Risiko besteht, dass die Tätigkeit als abhängige Beschäftigung gewertet wird. Lassen Sie die Verträge vor dem Verkauf von einem Fachanwalt durchsehen. Das erspart Abschläge in der Verhandlung.

Teile der Software haben freie Entwickler geschrieben. Worauf muss ich achten?

Darauf, dass die Rechte am Code nachweislich beim Unternehmen liegen. Fehlen schriftliche Vereinbarungen, lässt sich das meist nachholen, solange der Kontakt zu den Entwicklern gut ist. Käufer fragen außerdem nach eingesetzter freier Software und deren Lizenzbedingungen. Eine saubere Liste schafft hier Vertrauen.

Lernen wir uns kennen

Sprechen wir
über Ihr Lebenswerk.

Erzählen Sie uns, wo Sie stehen. Alles Weitere klären wir im ersten Gespräch. Für Unternehmen jeder Größe, in ganz Deutschland.

Erstgespräch und Analyse kosten 0 €. Ein Honorar entsteht erst mit einer Verkaufsbegleitung, die wir gesondert vereinbaren.

CARL

Kostenfreie Unternehmensanalyse

Bewertung, Käuferrecherche und Verkaufszeitpunkt gehören zur kostenfreien Analyse.

Ihre Angaben verwenden wir nur, um Ihre Anfrage zu beantworten. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.