Branchen / Gesundheitswesen / Pflegeheime und Seniorenresidenzen
Beim Pflegeheim wird zweimal verhandelt: über Betrieb und Haus.
Betreiber kaufen den Betrieb, Immobilieninvestoren das Gebäude, und nicht immer ist es derselbe Käufer. Wer beides besitzt, sollte früh entscheiden, was er abgeben und was er behalten möchte.
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Mögliche Käufer
Wer kaufen
darf.
Betreibergruppen, häufig mit Investoren im Hintergrund, übernehmen Heime und führen sie in größeren Verbünden. Daneben kommen regionale private und gemeinnützige Träger infrage, für das Gebäude auch Immobilieninvestoren. Alle prüfen derzeit gründlich, vor allem Personal, Pacht und Pflegesätze.
Was bei Ihnen dazukommt
- Heimaufsicht und Kassen sitzen mit am TischEin Wechsel des Betreibers ist der Heimaufsicht des Landes anzuzeigen, und der Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen muss für den neuen Träger gelten. Pflegesätze lassen sich nicht frei festlegen, sie werden mit den Kostenträgern verhandelt. Käufer wollen deshalb die letzten Vereinbarungen sehen.
- Der Pachtvertrag entscheidet über den WertGehört das Gebäude einem Dritten, prüfen Käufer Laufzeit, Pachthöhe, Anpassungsklauseln und wer für Instandhaltung zahlt. Gehört es Ihnen, legen Sie mit dem künftigen Pachtvertrag zugleich den Wert des Betriebs und den Wert der Immobilie fest.
Der Blick des Käufers
Worauf Käufer
achten.
- Belegung und PflegegradeWie voll ist das Haus, wie verteilen sich die Pflegegrade, gibt es eine Warteliste? Käufer sehen sich die Entwicklung über mehrere Jahre an und fragen, ob Betten wegen fehlenden Personals leer stehen.
- PersonalAnteil der Fachkräfte, Einsatz von Leiharbeit, Fluktuation, Besetzung von Heimleitung und Pflegedienstleitung. Ein Haus mit stabilem Stammpersonal ist heute das stärkste Argument.
- Gebäude, Pacht und InvestitionskostenZustand des Hauses, Anteil der Einzelzimmer, bauliche Vorgaben des Landes, Höhe der Pacht im Verhältnis zum Ertrag, vereinbarte Investitionskosten. Käufer rechnen sehr genau, ob der Betrieb die Pacht dauerhaft trägt.
Aus unseren Mandaten
Inhaber, die diesen Weg
gegangen sind.
Begleitet von CARL. Wer gekauft hat und warum, lesen Sie bei den Transaktionen.
PAPmed GmbHArbeitsmedizin2024an Arsipa (Warburg Pincus)
doctari GmbHPersonaldienstleistungen im Healthcare Bereich2018an Vitruvian Partners
Häufige Fragen
Was Inhaber
uns fragen.
Das Gebäude gehört mir. Soll ich es verkaufen oder verpachten?
Beides ist üblich. Wenn Sie verpachten, behalten Sie eine laufende Einnahme, tragen aber das Risiko, dass der Betreiber die Pacht nicht mehr zahlen kann. Wenn Sie verkaufen, ist die Sache abgeschlossen. Manche Käufer wollen nur den Betrieb, andere nur mit Gebäude. Wir zeigen Ihnen beide Wege mit ihren Folgen, die Entscheidung treffen Sie.
Mein Haus erfüllt nicht alle neuen baulichen Vorgaben. Ist es damit unverkäuflich?
Nein, aber es beeinflusst den Preis. Die Vorgaben, etwa zum Anteil der Einzelzimmer, sind Landesrecht und sehen oft Übergangsfristen oder Ausnahmen vor. Käufer wollen wissen, was die Heimaufsicht verlangt, bis wann, und was der Umbau kostet. Eine klare Aufstellung dazu ist besser als die Hoffnung, dass niemand fragt.
Was ändert sich für Bewohner und Angehörige?
Im Alltag soll sich nichts ändern, und das liegt auch im Interesse des Käufers. Das Haus, das Personal und die Verträge mit den Bewohnern laufen weiter. Entgelte kann auch ein neuer Betreiber nicht einfach anheben, denn Pflegesätze werden mit den Kostenträgern vereinbart. Wann und wie Bewohner und Angehörige informiert werden, planen wir mit Ihnen.
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