Branchen / Einzelhandel

Im Einzelhandel lesen Käufer zuerst den Mietvertrag.

Im Einzelhandel kaufen Käufer vor allem Standorte und die Kundschaft, die dort einkauft. Deshalb lesen sie zuerst Ihre Mietverträge und zählen dann Ihr Lager. Wer beides gut vorbereitet hat, führt ein ruhigeres Gespräch.

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Illustratives Bild eines Betriebs dieser Branche.

Der Blick des Käufers

Worauf Käufer
achten.

  1. Standorte und MietverträgeLage, Restlaufzeit, Verlängerungsoptionen und Miete im Verhältnis zum Umsatz. Ein Käufer will wissen, wie lange er jeden Standort sicher hat und ob der Vermieter mitzieht.
  2. Ertrag je FilialeRohertrag, Personalkosten und Ergebnis für jeden Standort einzeln. Käufer wollen sehen, welche Filialen tragen und welche mitlaufen. Das gilt für Lebensmittelmarkt, Drogerie und Bau- oder Heimwerkermarkt genauso wie für Mode oder Sport.
  3. Der WarenbestandAlter, Umschlag und Abschriften. In Mode und Sport geht es um Saisonware, bei Elektronik um Modellwechsel, bei Möbeln um Ausstellungsstücke, bei Schmuck und Uhren um viel gebundenes Kapital. Ein sauber geführtes Warenwirtschaftssystem erspart lange Diskussionen.
  4. Stammkunden und MannschaftKundenkartei, Kundenkarte, ein eigener Onlineshop, Filialleiter und Verkäufer, die ihre Kunden kennen. Im Buchhandel, im Fachhandel und beim Juwelier ist die Beratung der Grund, warum Kunden wiederkommen.

Mögliche Käufer

Wer infrage
kommt.

Für Handelsunternehmen kommen meist drei Gruppen infrage. Beteiligungsgesellschaften interessieren sich vor allem für größere Filialnetze und für Konzepte, die sich auf weitere Standorte übertragen lassen.

  • Filialisten und Händler aus Ihrer BrancheUnternehmen, die Standorte in einer Region suchen, in der sie noch nicht vertreten sind. Sie übernehmen häufig Mietverträge und Mitarbeiter und führen die Geschäfte unter eigenem oder Ihrem Namen weiter.
  • Kollegen aus Ihrem Verbund oder FranchisesystemSelbstständige Kaufleute, die einen weiteren Markt übernehmen wollen, oder die Zentrale selbst. Wer einem Verbund angehört, findet hier oft den ersten Ansprechpartner. Nicht immer ist es der mit dem besten Angebot.
  • Nachfolger aus dem Betrieb oder GründerEine Filialleiterin, ein langjähriger Mitarbeiter oder ein Gründer mit Branchenerfahrung. Bei einzelnen Fachgeschäften ist das der häufigste Weg. Oft braucht es eine Finanzierung, in der auch der Warenbestand berücksichtigt ist.

Besonderheiten

Was in Ihrer Branche
dazukommt.

  1. Mietvertrag und VermieterÜbernimmt ein Käufer nur den Geschäftsbetrieb, muss der Vermieter dem Eintritt in den Mietvertrag in der Regel zustimmen. Werden die Anteile an Ihrer Gesellschaft verkauft, bleibt der Vertrag bestehen. Manche Mietverträge enthalten aber auch für diesen Fall Klauseln. Wir lesen die Verträge, bevor Käufer angesprochen werden.
  2. Warenbestand zum StichtagDer Warenbestand schwankt, deshalb wird er häufig getrennt vom Kaufpreis für das Geschäft behandelt. Üblich ist eine Inventur zur Übergabe, bei der alte und schwer verkäufliche Ware mit Abschlägen bewertet wird. Wie gerechnet wird, legt der Kaufvertrag fest.
  3. Verbund, Franchise und MarkenVerbundgruppen und Franchisegeber haben bei einem Inhaberwechsel häufig Zustimmungs- oder Vorkaufsrechte. Im Handel mit Uhren, Schmuck und manchen Marken hängt die Belieferung am Händler und geht nicht von selbst auf den Käufer über. Was in Ihren Verträgen steht, klären wir früh.

Häufige Fragen

Was Inhaber
uns fragen.

Wie wird mein Warenbestand beim Verkauf bewertet?

Meist zu Einkaufspreisen, mit Abschlägen für alte, beschädigte oder aus der Saison gefallene Ware. Grundlage ist eine Inventur zum Übergabetag, oft gemeinsam mit dem Käufer. Wer regelmäßig abschreibt und sein Lager im Griff hat, erlebt dabei keine Überraschung. Ein überaltertes Lager drückt dagegen den Wert der Ware und kostet Vertrauen beim Käufer.

Mein Mietvertrag läuft bald aus. Verkaufe ich besser vorher oder nachher?

Am besten mit Klarheit. Ein Käufer bezahlt für einen Standort, den er sicher hat. Eine kurze Restlaufzeit ohne Option macht ihn vorsichtig. Oft lohnt es sich, vor dem Verkauf mit dem Vermieter über eine Verlängerung oder eine Option zu sprechen. Den richtigen Zeitpunkt für dieses Gespräch stimmen wir mit Ihnen ab.

Ich bin selbstständiger Kaufmann in einem Verbund. Darf ich frei verkaufen?

Das hängt von Ihren Verträgen ab. Häufig hat die Zentrale ein Mitspracherecht bei der Person des Nachfolgers, manchmal ein Vorkaufsrecht, und oft gehört ihr der Mietvertrag für den Markt. Ihr Spielraum ist dann kleiner als bei einem unabhängigen Händler, aber er ist da. Wir sehen uns die Verträge mit Ihnen an und sagen Ihnen offen, was möglich ist.

Der Onlinehandel drückt auf mein Geschäft. Findet sich trotzdem ein Käufer?

Das lässt sich nicht pauschal versprechen. Gute Aussichten haben Geschäfte mit starker Lage, treuer Stammkundschaft, Beratung oder Service, den ein Onlineshop nicht bietet. Schwer wird es, wenn Umsatz und Ertrag seit Jahren fallen und der Standort austauschbar ist. In der kostenfreien Analyse sagen wir Ihnen ehrlich, wie Käufer Ihr Geschäft voraussichtlich sehen.

Was passiert mit meinen Mitarbeitern?

Bei einem Verkauf der Anteile laufen die Arbeitsverträge weiter. Geht ein Geschäft oder eine Filiale auf einen neuen Inhaber über, gehen die Arbeitsverhältnisse mit. Für viele Käufer ist eingearbeitetes Verkaufspersonal ein wichtiger Grund für den Kauf. Wem Sie Ihr Geschäft anvertrauen, entscheiden Sie.

Lernen wir uns kennen

Sprechen wir
über Ihr Lebenswerk.

Erzählen Sie uns, wo Sie stehen. Alles Weitere klären wir im ersten Gespräch. Für Unternehmen jeder Größe, in ganz Deutschland.

Erstgespräch und Analyse kosten 0 €. Ein Honorar entsteht erst mit einer Verkaufsbegleitung, die wir gesondert vereinbaren.

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