Branchen / Einzelhandel / Drogerie, Reformhaus und Sanitätshaus

Im Sanitätshaus zahlt meist die Kasse, und sie stellt Bedingungen.

Drogerie und Reformhaus sind Handelsgeschäfte mit Beratung und Stammkundschaft. Ein Sanitätshaus rechnet dagegen einen großen Teil seines Umsatzes mit Krankenkassen ab, und daran hängen Voraussetzungen, die ein Käufer erfüllen muss.

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Illustratives Bild eines Betriebs dieser Branche.

Der Blick des Käufers

Worauf Käufer
achten.

  1. Wer bezahlt: Kunde oder KasseIm Sanitätshaus fragen Käufer nach dem Anteil der Kassenumsätze, nach den Verträgen mit den Krankenkassen und nach dem Anteil, den Kunden selbst zahlen. Im Reformhaus und in der Drogerie zählt der Rohertrag im Sortiment.
  2. Zuweiser und StammkundenÄrzte, Kliniken, Pflegeheime und Pflegedienste im Umfeld bestimmen, wie viele Verordnungen bei Ihnen ankommen. Im Reformhaus ist es die Kundschaft, die wegen der Beratung kommt. Käufer wollen sehen, wie breit das verteilt ist.
  3. Fachpersonal und WerkstattOrthopädietechniker, Fachkräfte für Kompression und Reha-Technik, geschulte Beraterinnen im Reformhaus. Wer diese Leute hält, hält das Geschäft.

Mögliche Käufer

Wer infrage
kommt.

Sanitätshäuser werden meist von größeren regionalen Sanitätshäusern mit mehreren Standorten gekauft, daneben von Orthopädietechnik-Meistern aus dem eigenen Betrieb. Reformhäuser und Drogerien gehen meist an Kollegen aus dem Verbund, an Mitarbeiter oder an Gründer.

Was bei Ihnen dazukommt

  1. Präqualifizierung und Meisterpflicht im SanitätshausWer Hilfsmittel mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen will, muss seine Eignung nachweisen und Verträge mit den Kassen haben. Die Orthopädietechnik ist zudem ein Handwerk mit Meisterpflicht. Ob Nachweise und Verträge bei einem Inhaberwechsel weitergelten, hängt vom Weg des Verkaufs ab und sollte früh geklärt werden.
  2. Sachkunde im Reformhaus und in der DrogerieWer frei verkäufliche Arzneimittel anbietet, braucht dafür sachkundiges Personal. Ein Käufer ohne eigene Sachkunde ist auf Ihre Mitarbeiter angewiesen.

Häufige Fragen

Was Inhaber
uns fragen.

Kann jemand mein Sanitätshaus kaufen, der nicht vom Fach ist?

Ja, Eigentümer kann grundsätzlich jeder sein. Der Betrieb braucht aber eine fachliche Leitung, die die Anforderungen der Kassen und des Handwerksrechts erfüllt. Ein Käufer von außen muss also Ihre Fachleute halten oder eigene mitbringen.

Gehen meine Kassenverträge auf den Käufer über?

Werden die Anteile an Ihrer Gesellschaft verkauft, bleibt die Gesellschaft Vertragspartner. Wird nur der Betrieb übertragen, muss der Käufer in der Regel selbst die Voraussetzungen nachweisen und den Verträgen beitreten. Das braucht Vorlauf, den wir einplanen.

Mein Reformhaus gehört zu einer Genossenschaft. Was heißt das für den Verkauf?

Marke, Sortiment und Bezug hängen dann an Ihrer Mitgliedschaft. Ein Nachfolger muss in der Regel selbst aufgenommen werden. Was Ihre Verträge dazu sagen, sehen wir uns gemeinsam an.

Lernen wir uns kennen

Sprechen wir
über Ihr Lebenswerk.

Erzählen Sie uns, wo Sie stehen. Alles Weitere klären wir im ersten Gespräch. Für Unternehmen jeder Größe, in ganz Deutschland.

Erstgespräch und Analyse kosten 0 €. Ein Honorar entsteht erst mit einer Verkaufsbegleitung, die wir gesondert vereinbaren.

CARL

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