M&A-Glossar · Begriff

EBITDA

Definition

EBITDA steht für das Betriebsergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Amortisationen. Es dient zur Ermittlung des betrieblichen Cashflows und wird als wesentliche vergleichbare Kennzahl für verschiedene Länder und Unternehmen verwendet.

EBITDA steht für das Betriebsergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Amortisationen. Es dient zur Ermittlung des betrieblichen Cashflows und wird als wesentliche vergleichbare Kennzahl für verschiedene Länder und Unternehmen verwendet.

Um das EBITDA zu berechnen, muss ein Unternehmen seine Umsätze nehmen und die Kosten der verkauften Waren und die Vertriebs-, Verwaltungs- und Gemeinkosten (SG&A) abziehen.

EBITDA = Nettogewinn + Steuern + Zinsen + Abschreibungen & Amortisationen

Ein wichtiger Aspekt ist auch das normalisierte EBITDA. Wie bereits erwähnt, besteht der Zweck des EBITDA darin, eine vergleichbare Schätzung des Cashflows eines Unternehmens zu erhalten. Im Laufe eines Geschäftsjahres kann es jedoch zu Abschreibungen, Umstrukturierungen und anderen einmaligen Kosten kommen. Diese einmaligen Kosten sollten ausgeschlossen werden, um das EBITDA vergleichbar zu machen. Zu diesen Bereinigungen können die folgenden gehören:

  • Sonstige Einnahmen
  • Abschreibungen/Wertminderungen
  • Umstrukurierungen
  • Ausgaben für Investitionen
  • Sonstige nicht wiederkehrende Ausgaben

Das EBITDA ist eine der fundamentalen Kennzahlen, die in der M&A-Branche verwendet werden. In den häufigsten Situationen bestimmt das EBITDA den Wert Ihres Unternehmens auf der Grundlage der vergleichbaren Branchen-Multiplikatoren. Der heute am häufigsten verwendete Multiplikator ist EV/EBITDA. 62:T59c,CapE

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