Branchen / Recht, Steuern und Wirtschaftsprüfung
Eine Kanzlei kann nicht jeder kaufen.
Das Berufsrecht legt fest, wer eine Steuerberatungs-, Anwalts- oder Prüfungsgesellschaft besitzen und führen darf. Das macht den Käuferkreis kleiner und die Auswahl wichtiger. Verkauft wird vor allem der Mandantenstamm, und der muss den Wechsel mitgehen.
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Der Blick des Käufers
Worauf Käufer
achten.
- Der MandantenstammDauermandate mit laufender Buchhaltung, Lohn und Jahresabschluss sind für Käufer der Kern einer Steuerkanzlei. In Anwalts- und Patentanwaltskanzleien zählt, wie viel Arbeit von wiederkehrenden Mandanten kommt und wie viel aus Einzelfällen.
- Berufsträger, die bleibenAngestellte Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer sind schwer zu finden. Eine Kanzlei, in der sie Mandate selbstständig führen, ist für Käufer deutlich sicherer.
- Wie stark Mandanten an Ihnen hängenViele Mandanten haben über Jahrzehnte nur mit Ihnen gesprochen. Käufer fragen, wer die Mandate heute bearbeitet und wie die Überleitung aussehen soll.
- Honorare und AbläufeKäufer sehen sich die Honorarstruktur, offene Forderungen und den Stand der Digitalisierung an: digitale Belege, Kanzleisoftware, Fristenkontrolle. Auch Haftungsfälle der letzten Jahre kommen zur Sprache.
Mögliche Käufer
Wer infrage
kommt.
Weil das Berufsrecht den Kreis der Gesellschafter begrenzt, kommen im Wesentlichen drei Gruppen infrage. Reine Finanzinvestoren können eine Kanzlei in der Regel nicht einfach erwerben.
- Kollegen und größere KanzleienBerufsträger aus Ihrer Region oder Ihrem Fachgebiet, die Mandate, Mitarbeiter oder einen Standort hinzugewinnen wollen. Das ist der häufigste Käufer.
- Kanzleigruppen und VerbündeZusammenschlüsse unter der Führung von Berufsträgern, die mehrere Kanzleien unter einem Dach vereinen. Steht dahinter ein Investor, muss die Struktur berufsrechtlich zulässig sein. Das sollten Sie genau prüfen lassen.
- Nachfolger aus der eigenen KanzleiAngestellte Berufsträger oder jüngere Partner übernehmen schrittweise. Die Mandanten kennen sie bereits. Oft braucht es dafür eine Finanzierung und einen klaren Zeitplan.
Besonderheiten
Was in Ihrer Branche
dazukommt.
- Das Berufsrecht bestimmt den KäuferkreisGesellschafter einer Steuerberatungs-, Anwalts- oder Patentanwaltsgesellschaft dürfen im Wesentlichen nur Berufsträger und Angehörige bestimmter anderer freier Berufe sein. Bei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften muss die Mehrheit bei Wirtschaftsprüfern liegen. Auch die Leitung muss überwiegend in der Hand von Berufsträgern bleiben.
- Verschwiegenheit und Zustimmung der MandantenMandantenakten dürfen einem Käufer in der Regel nur mit Einwilligung des Mandanten übergeben werden. In der Prüfung durch den Käufer wird deshalb mit anonymisierten Daten gearbeitet. Die Zustimmung wird zur Übergabe eingeholt, häufig in einer Phase, in der Sie und der Käufer gemeinsam tätig sind.
- Notariat und InsolvenzverwaltungEin Notar übt ein öffentliches Amt aus. Dieses Amt lässt sich nicht verkaufen, die Stelle vergibt die Justizverwaltung. Insolvenzverwalter werden vom Gericht persönlich bestellt, laufende Verfahren gehen nicht durch einen Kaufvertrag über. Übertragbar sind hier vor allem Büro, Mitarbeiter und bei Anwaltsnotaren der anwaltliche Teil der Kanzlei.
Häufige Fragen
Was Inhaber
uns fragen.
Wer darf meine Steuerkanzlei überhaupt kaufen?
In erster Linie Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sowie deren Berufsausübungsgesellschaften. Seit der Reform des Berufsrechts können sich auch Angehörige bestimmter anderer freier Berufe beteiligen, wenn sie in der Gesellschaft mitarbeiten. Ein Investor ohne Berufszulassung kann Ihre Kanzlei in der Regel nicht direkt erwerben.
Müssen meine Mandanten dem Verkauf zustimmen?
Dem Verkauf selbst nicht. Aber Ihre Verschwiegenheitspflicht gilt auch gegenüber dem Käufer. Akten und Daten eines Mandanten dürfen Sie in der Regel erst weitergeben, wenn er eingewilligt hat. Außerdem kann jeder Mandant das Mandat jederzeit beenden. Deshalb ist eine gut vorbereitete Überleitung so wichtig.
Ich bin Notar. Kann ich mein Notariat verkaufen?
Nein. Das Notaramt ist ein öffentliches Amt und nicht übertragbar. Über die Nachbesetzung einer Notarstelle entscheidet die Landesjustizverwaltung. Sind Sie Anwaltsnotar, kann der anwaltliche Teil Ihrer Kanzlei übergeben werden. Das erste Gespräch ist kostenfrei und zeigt, was sich in Ihrem Fall übergeben lässt.
Wie wird eine Kanzlei bewertet?
Bei Steuerkanzleien orientieren sich viele Käufer am nachhaltigen Jahresumsatz mit den Mandanten, die voraussichtlich bleiben. Darauf wird ein Faktor angewendet, der von Mandantenstruktur, Honorarniveau, Mitarbeitern und Standort abhängt. Andere Käufer rechnen mit dem Betriebsergebnis nach Abzug eines angemessenen Inhabergehalts. Beide Sichtweisen rechnen wir in der kostenfreien Analyse für Ihre Kanzlei durch.
Muss ich nach dem Verkauf noch mitarbeiten?
In den meisten Fällen erwartet der Käufer das. Mandanten bleiben eher, wenn Sie den Nachfolger persönlich vorstellen und eine Zeit lang ansprechbar sind. Wie lange und in welcher Rolle, wird im Kaufvertrag vereinbart. Manche Käufer knüpfen einen Teil des Kaufpreises daran, dass die Mandanten tatsächlich bleiben.
Lernen wir uns kennen
Sprechen wir
über Ihr Lebenswerk.
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Erstgespräch und Analyse kosten 0 €. Ein Honorar entsteht erst mit einer Verkaufsbegleitung, die wir gesondert vereinbaren.