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Ihr Amt können Sie nicht verkaufen. Ihr Büro können Sie übergeben.
Der Notar übt ein öffentliches Amt aus, über die Nachbesetzung der Stelle entscheidet die Justizverwaltung, und einen Kaufpreis für das Amt gibt es nicht. Übergeben lassen sich Räume, Einrichtung und ein eingespieltes Team.
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Mögliche Käufer
Wer kaufen
darf.
Einen Käufer für ein Notariat gibt es nicht. Ob und mit wem Ihre Stelle neu besetzt wird, entscheidet die Justizverwaltung. Mit dem Amtsnachfolger können Sie über Räume, Einrichtung und Mitarbeiter sprechen. Sind Sie Anwaltsnotar, kommen für den anwaltlichen Teil Kolleginnen und Kollegen oder jüngere Partner infrage.
Was bei Ihnen dazukommt
- Urkunden und AktenWas mit Ihren Urkunden, Akten und Verzeichnissen geschieht, regelt das Notarrecht. Sie gehen in amtliche Verwahrung, in der Regel bei der Notarkammer oder bei einem anderen Notar. Ein Kaufvertrag kann darüber nicht verfügen.
- AnwaltsnotareIm Anwaltsnotariat lässt sich der anwaltliche Teil der Kanzlei übergeben wie jede Anwaltskanzlei, also nur an Berufsträger. Käufer rechnen dabei ohne Ihren Notarumsatz.
Der Blick des Käufers
Worauf Käufer
achten.
- MitarbeiterErfahrene Notarfachangestellte sind für jeden Amtsnachfolger das Wertvollste an einem bestehenden Büro. Wer bleibt, entscheidet oft darüber, ob der Nachfolger Ihr Büro übernehmen möchte.
- Räume und MietvertragLage, Zustand und Restlaufzeit des Mietvertrags. Ein Nachfolger kann in Ihre Räume einziehen, er muss es aber nicht. Der Vermieter muss dem Eintritt in den Vertrag in der Regel zustimmen.
- Einrichtung und TechnikMöbel, Bürotechnik und Software lassen sich zu einem angemessenen Wert an den Nachfolger verkaufen. Das sind überschaubare Beträge und kein Unternehmenswert im üblichen Sinn.
Häufige Fragen
Was Inhaber
uns fragen.
Kann CARL mir als Notar überhaupt helfen?
Das Amt selbst lässt sich nicht verkaufen, daran ändert auch eine Begleitung nichts. Übergeben lassen sich Räume, Einrichtung und ein eingespieltes Team, und bei Anwaltsnotaren der anwaltliche Teil der Kanzlei. Gehören zu Ihrem Vermögen weitere Unternehmen, begleiten wir auch deren Verkauf. Was in Ihrem Fall möglich ist, besprechen wir im kostenfreien ersten Gespräch.
Kann ich von meinem Amtsnachfolger eine Ablöse verlangen?
Für das Amt und das Urkundsgeschäft nicht. Beides hängt an der Bestellung durch den Staat und nicht an einem Kundenstamm, der sich verkaufen ließe. Bezahlen lassen können Sie sich Einrichtung und Technik zu einem angemessenen Wert. Im Zweifel fragen Sie vorab Ihre Notarkammer.
Was wird aus meinen Mitarbeitern?
Ob der Amtsnachfolger Ihr Büro fortführt, steht ihm frei. In der Praxis sind eingearbeitete Fachangestellte sehr gefragt, und viele Nachfolger übernehmen das Team gern. Sprechen Sie früh mit der Notarkammer über den Zeitplan, damit Ihre Mitarbeiter nicht im Ungewissen bleiben.
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Erstgespräch und Analyse kosten 0 €. Ein Honorar entsteht erst mit einer Verkaufsbegleitung, die wir gesondert vereinbaren.