Branchen / Recht, Steuern und Wirtschaftsprüfung / Insolvenzverwaltung

Die Bestellung durch das Gericht kann niemand kaufen, die Kanzlei schon.

Insolvenzverwalter wird man durch die Bestellung des Gerichts im einzelnen Verfahren, und diese Bestellung kann niemand kaufen. Übergeben lässt sich die Kanzlei dahinter: das Team, die Abläufe und die Berufsträger, die von den Gerichten bereits selbst bestellt werden.

Unternehmenswert berechnen Fünf Minuten, kostenfrei. Ein CARL Experte prüft das Ergebnis.

Illustratives Bild eines Betriebs dieser Branche.

Mögliche Käufer

Wer kaufen
darf.

Realistisch sind vor allem Partner und angestellte Verwalter aus der eigenen Kanzlei sowie andere Verwalterkanzleien, die einen Standort und ein Team übernehmen wollen. Für die Beratung bei Sanierung und Restrukturierung kommen auch Anwalts- und Beratungsgesellschaften infrage. Ist Ihre Kanzlei eine Anwaltsgesellschaft, dürfen nur Berufsträger Gesellschafter werden.

Was bei Ihnen dazukommt

  1. Die Bestellung ist persönlichDas Gericht bestellt für jedes Verfahren eine natürliche Person, keine Kanzlei. Laufende Verfahren gehen deshalb nicht durch einen Kaufvertrag auf jemand anderen über. Meist führt der bestellte Verwalter sie zu Ende, auch nach einem Verkauf.
  2. Beratung ist übertragbarSanierungsberatung und die Begleitung von Restrukturierungen sind Beratungsmandate. Sie lassen sich wie in jeder Kanzlei überleiten, mit Einwilligung der Mandanten.

Der Blick des Käufers

Worauf Käufer
achten.

  1. Verwalter in der zweiten ReiheKäufer fragen, ob jüngere Kolleginnen und Kollegen in Ihrer Kanzlei bereits selbst von den Gerichten bestellt werden. Nur dann kommen nach Ihrem Ausscheiden weiter Verfahren ins Haus.
  2. Laufende VerfahrenDie Vergütung fließt oft erst am Ende eines Verfahrens. Käufer und Nachfolger sehen sich den Bestand an laufenden Verfahren an, deren Stand und die zu erwartende Vergütung. Sie fragen auch, wer die Verfahren zu Ende führt.
  3. Das Team für die AbwicklungSachbearbeiter für Tabelle, Buchhaltung, Arbeitsrecht und Insolvenzgeld, dazu Software und eingespielte Abläufe. Dieses Büro ist der übertragbare Teil Ihrer Kanzlei.

Häufige Fragen

Was Inhaber
uns fragen.

Was geschieht mit meinen laufenden Verfahren, wenn ich aufhöre?

In der Regel führen Sie sie selbst zu Ende, mit dem Team der Kanzlei im Rücken. Ein Wechsel des Verwalters in einem laufenden Verfahren ist Sache des Gerichts und nicht der Vertragsparteien. Im Kaufvertrag wird deshalb geregelt, wer die Arbeit leistet und wem welche Vergütung zusteht.

Lässt sich meine Stellung bei den Gerichten übertragen?

Nein. Jedes Gericht entscheidet selbst, wen es bestellt. Sie können aber dafür sorgen, dass Ihre Nachfolger den Richtern bekannt sind, indem sie früh eigene Verfahren führen. Das ist die eigentliche Vorbereitung einer Übergabe, und sie braucht Zeit.

Wie wird eine Verwalterkanzlei bewertet?

Vorsichtig. Käufer trennen zwischen der Vergütung aus Verfahren, die bereits laufen, und dem, was künftig ins Haus kommt. Das Erste lässt sich schätzen, das Zweite hängt an Personen. Häufig wird ein Teil des Kaufpreises an die tatsächlich eingehende Vergütung geknüpft.

Lernen wir uns kennen

Sprechen wir
über Ihr Lebenswerk.

Erzählen Sie uns, wo Sie stehen. Alles Weitere klären wir im ersten Gespräch. Für Unternehmen jeder Größe, in ganz Deutschland.

Erstgespräch und Analyse kosten 0 €. Ein Honorar entsteht erst mit einer Verkaufsbegleitung, die wir gesondert vereinbaren.

CARL

Kostenfreie Unternehmensanalyse

Bewertung, Käuferrecherche und Verkaufszeitpunkt gehören zur kostenfreien Analyse.

Ihre Angaben verwenden wir nur, um Ihre Anfrage zu beantworten. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.