Branchen / Recht, Steuern und Wirtschaftsprüfung / Patentanwaltskanzlei
In Ihrer Kanzlei laufen Fristen für Jahre im Voraus. Wer übernimmt sie?
Eine Patentanwaltskanzlei betreut Schutzrechte oft über ihre gesamte Laufzeit, das bringt wiederkehrende Arbeit. Kaufen dürfen nur Patentanwälte und Angehörige bestimmter anderer freier Berufe, und die technische Fachrichtung muss passen.
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Mögliche Käufer
Wer kaufen
darf.
Käufer sind andere Patentanwaltskanzleien, die ein technisches Fachgebiet oder einen Standort ergänzen wollen, Kanzleien mit Rechts- und Patentanwälten unter einem Dach und jüngere Patentanwälte aus dem eigenen Haus. Investoren ohne Berufszulassung können sich in der Regel nicht beteiligen.
Was bei Ihnen dazukommt
- Das Berufsrecht legt den Käuferkreis festGesellschafter einer Patentanwaltsgesellschaft dürfen im Wesentlichen nur Patentanwälte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Angehörige bestimmter anderer freier Berufe sein, die in der Kanzlei mitarbeiten.
- Fristen und Akten bei der ÜbergabeEine versäumte Frist kann ein Schutzrecht kosten. Käufer prüfen deshalb Ihre Fristenkontrolle und die Aktenführung sehr genau. Die Übergabe der Akten braucht die Einwilligung der Mandanten, und der Wechsel des Vertreters wird den Ämtern in der Regel angezeigt.
Der Blick des Käufers
Worauf Käufer
achten.
- Betreute SchutzrechtePatente, Marken und Designs, die Ihre Kanzlei verwaltet, bringen über Jahre Verlängerungen, Jahresgebühren und Folgeanmeldungen. Käufer sehen sich an, wie groß dieser Bestand ist und wie er sich entwickelt.
- MandantenstrukturWenige große Industriemandanten bringen Auslastung und ein Risiko. Käufer fragen, wie viel Honorar auf die größten Mandanten entfällt, ob deren Patentabteilungen Arbeit ins eigene Haus holen und wie viel von Auslandskollegen kommt.
- Technische Fachgebiete und BerufsträgerEin Maschinenbauer braucht einen anderen Patentanwalt als ein Pharmaunternehmen. Käufer prüfen, welche Fachgebiete Ihre Kanzlei abdeckt, wer vor dem Europäischen Patentamt vertreten darf und wer nach der Übergabe bleibt.
Häufige Fragen
Was Inhaber
uns fragen.
Ein Mandant bringt einen großen Teil meines Honorars. Ist die Kanzlei trotzdem verkäuflich?
Ja, aber Käufer sichern sich ab. Häufig wird ein Teil des Kaufpreises davon abhängig gemacht, dass dieser Mandant bleibt. Hilfreich ist, wenn mehrere Berufsträger den Mandanten betreuen und seine Patentabteilung mehr als eine Person in Ihrer Kanzlei kennt.
In meinem Fachgebiet habe ich keinen zweiten Patentanwalt im Haus. Was nun?
Dann braucht es einen Käufer, der das Fachgebiet mitbringt oder gezielt aufbauen will. Rechnen Sie mit einer längeren gemeinsamen Zeit, in der Sie Akten und Mandanten übergeben. Je früher Sie beginnen, desto größer ist die Auswahl.
In unserem Berufsstand kennt jeder jeden. Wie bleiben die Gespräche vertraulich?
Gerade deshalb werden Käufer zunächst anonym angesprochen. Ihr Name fällt erst, wenn Sie den Interessenten freigegeben haben und er Vertraulichkeit zugesagt hat. Mandantennamen und Akten bleiben bis zur Übergabe bei Ihnen.
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