Branchen / Land- und Forstwirtschaft
Einen Hof verkauft man nicht wie eine Firma.
Beim Verkauf von Acker, Grünland und Wald redet die Behörde mit, und ein großer Teil der Flächen ist oft gepachtet. Das bestimmt, wer kaufen kann und was er tatsächlich bekommt. Für den Landmaschinenhandel und für Anbieter von Agrarsoftware gelten diese Regeln nicht, dort stellen sich andere Fragen.
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Der Blick des Käufers
Worauf Käufer
achten.
- Eigentum und PachtWie viel Fläche gehört Ihnen, wie viel ist gepachtet, von wem und wie lange noch? Im Ackerbau und in der Tierhaltung hängt der Betrieb oft an Pachtverträgen mit vielen einzelnen Verpächtern. Käufer wollen wissen, ob diese Verträge sie mittragen.
- Boden, Lage und BestandBodengüte, Zuschnitt und Erreichbarkeit der Schläge, Beregnung und Dränage. Im Forst sind es Baumarten, Altersklassen, Erschließung und der Zustand nach Trockenheit und Käferbefall.
- Ställe, Genehmigungen und TechnikIn der Tierproduktion zählen genehmigte Stallplätze, der bauliche Zustand und die Frage, welche Auflagen zu Tierwohl und Düngung noch Investitionen verlangen.
- Bei Handel und Software: Verträge und KundenIm Agrartechnik-Handel schauen Käufer auf Händlerverträge, Vertragsgebiet, Werkstatt und Ersatzteilgeschäft. Bei Agrarsoftware zählen wiederkehrende Umsätze, Kündigungsquote und die Frage, wer das Programm weiterentwickeln kann.
Mögliche Käufer
Wer infrage
kommt.
Für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft kommen meist drei Gruppen infrage. Bei Flächen bestimmt das Gesetz mit, wer davon zum Zug kommen kann.
- Landwirte und Forstbetriebe aus der RegionNachbarbetriebe, die Flächen, Stallplätze oder Wald hinzugewinnen wollen. Beim Kauf von Flächen haben aktive Landwirte in der Regel Vorrang vor anderen Käufern.
- Nachfolger von außerhalb der FamilieAusgebildete Landwirte oder Forstleute ohne eigenen Hof, die einen Betrieb als Ganzes weiterführen wollen. Häufig beginnt es mit Pacht oder einer gemeinsamen Gesellschaft und führt später zum Kauf.
- Unternehmen und InvestorenIm Landmaschinenhandel sind es größere Händlergruppen, bei Agrarsoftware Softwarehäuser und Beteiligungsgesellschaften. Bei großen Agrargesellschaften und Wald treten auch Investoren von außerhalb der Landwirtschaft auf.
Besonderheiten
Was in Ihrer Branche
dazukommt.
- Genehmigung nach dem GrundstückverkehrsgesetzDer Verkauf land- und forstwirtschaftlicher Flächen braucht ab einer bestimmten, je nach Bundesland unterschiedlichen Größe eine behördliche Genehmigung. Sie kann versagt werden, wenn ein Nichtlandwirt kaufen will und ein Landwirt die Fläche dringend braucht. Dann kann ein Vorkaufsrecht zugunsten der Landwirtschaft greifen.
- Pachtflächen gehen nicht von selbst mitWer Ihren Betrieb kauft, tritt nicht automatisch in Ihre Pachtverträge ein. In der Regel muss jeder Verpächter zustimmen. Anders ist es bei der Übergabe in der Familie, dort sieht das Gesetz den Eintritt des Übernehmers vor.
- Hof, Wohnhaus und FamilieAuf vielen Höfen liegen Betrieb, Wohnhaus und Altenteil beieinander. Weichende Erben, Wohnrechte und in einigen Bundesländern die Höfeordnung spielen hinein. Dazu kommen steuerliche Fragen bei der Betriebsaufgabe, die Ihr Steuerberater früh rechnen sollte.
„Mit CARL haben wir gemeinsam den richtigen Nachfolger für die Firma gefunden. Eine starke Mannschaft kann hier zielorientiert arbeiten.“
Zur Transaktion
Aus unseren Mandaten
Inhaber, die diesen Weg
gegangen sind.
Begleitet von CARL. Wer gekauft hat und warum, lesen Sie bei den Transaktionen.
Pein & Pein GmbHForstwirtschaft2019an Stiftung Fürst Liechtenstein
Häufige Fragen
Was Inhaber
uns fragen.
Kann ich meine Flächen an jeden verkaufen, der gut zahlt?
Nicht ohne Weiteres. Der Verkauf land- und forstwirtschaftlicher Flächen muss in der Regel behördlich genehmigt werden. Will ein Nichtlandwirt kaufen und meldet ein Landwirt dringenden Bedarf an, kann die Genehmigung versagt werden oder ein Vorkaufsrecht greifen. Auch ein Preis, der weit über dem Wert der Fläche liegt, kann ein Versagungsgrund sein. Wird nicht die Fläche verkauft, sondern Anteile an einer Gesellschaft, gelten teils andere Regeln. Das prüft ein Anwalt für Ihren Fall.
Was passiert mit meinen Pachtflächen, wenn ich verkaufe?
Die Pachtverträge bleiben zunächst bei Ihnen. Damit der Käufer die Flächen bewirtschaften kann, müssen die Verpächter in der Regel zustimmen oder neue Verträge mit ihm schließen. Es hilft, wenn Sie Ihren Nachfolger persönlich vorstellen. Wem Sie Ihren Hof anvertrauen, entscheiden Sie, auch wenn ein anderer mehr bietet.
Wie wird ein landwirtschaftlicher Betrieb bewertet?
Anders als ein Gewerbebetrieb. Bei Höfen und Forstbetrieben liegt der Wert vor allem in Boden, Wald, Gebäuden und Inventar, weniger im laufenden Ertrag. Bei Landmaschinenhändlern und Softwareanbietern ist dagegen das Betriebsergebnis der letzten Jahre der Ausgangspunkt, auf das Käufer einen Faktor anwenden. Was das für Ihren Hof oder Ihr Unternehmen heißt, sehen wir uns in der kostenfreien Analyse an.
In der Familie will niemand übernehmen. Welche Wege habe ich?
Sie können den Betrieb als Ganzes an einen Nachfolger von außen verkaufen oder verpachten, Flächen und Hofstelle getrennt abgeben oder einen Nachfolger schrittweise über eine gemeinsame Gesellschaft hereinholen. Jeder Weg hat andere Folgen für Steuer, Altersversorgung und Wohnrecht. Im ersten, kostenfreien Gespräch ordnen wir diese Wege mit Ihnen.
Ich habe einen Landmaschinenhandel. Muss der Hersteller dem Verkauf zustimmen?
In der Regel ja. Händlerverträge sehen meist vor, dass ein Wechsel des Inhabers die Zustimmung des Herstellers braucht, und sie sind an ein Vertragsgebiet gebunden. Deshalb lesen wir zuerst Ihre Verträge und überlegen mit Ihnen, welche Käufer der Hersteller voraussichtlich mitträgt.
Lernen wir uns kennen
Sprechen wir
über Ihr Lebenswerk.
Erzählen Sie uns, wo Sie stehen. Alles Weitere klären wir im ersten Gespräch. Für Unternehmen jeder Größe, in ganz Deutschland.
Erstgespräch und Analyse kosten 0 €. Ein Honorar entsteht erst mit einer Verkaufsbegleitung, die wir gesondert vereinbaren.