Branchen / Sicherheit und Brandschutz

Käufer kaufen Ihre Verträge und Ihre Leute.

Ein Wachdienst besteht aus Objektverträgen und Mitarbeitern mit Sachkunde. Ein Brandschutzbetrieb aus Wartungsverträgen und Technikern. Beides ist schwer aufzubauen, und genau deshalb suchen Käufer danach. Wir bereiten Ihr Unternehmen auf ihre Fragen vor.

Unternehmenswert berechnen Fünf Minuten, kostenfrei. Ein CARL Experte prüft das Ergebnis.

Illustratives Bild eines Betriebs dieser Branche.

Der Blick des Käufers

Worauf Käufer
achten.

  1. Objekt- und WartungsverträgeLaufzeiten, Kündigungsfristen und die Frage, wie lange Auftraggeber schon bei Ihnen sind. Im Brandschutz und in der Sicherheitstechnik zählen Wartungsverträge für Brandmeldeanlagen, Löschanlagen und Feuerlöscher, weil sie jedes Jahr wiederkehren.
  2. Mitarbeiter mit SachkundeUnterrichtung, Sachkundeprüfung, Zuverlässigkeitsprüfung, Eintrag im Bewacherregister. Käufer wollen wissen, wie viele geprüfte Kräfte Sie haben, wie lange sie bleiben und wie Sie neue gewinnen.
  3. Marge je AuftragIm Bewachungsgewerbe steigen die Tariflöhne regelmäßig. Käufer prüfen, ob Ihre Verträge Preisanpassungen erlauben und welche Objekte sich rechnen. Eine ehrliche Übersicht je Auftrag schafft Vertrauen.
  4. Erlaubnisse und ZertifikateDie Bewachungserlaubnis, Zertifizierungen für Brandmeldeanlagen, Anerkennungen von Errichtern, Nachweise für öffentliche und sensible Auftraggeber. Käufer prüfen, ob alles gültig ist und an welchen Personen es hängt.

Mögliche Käufer

Wer infrage
kommt.

Für Sicherheits- und Brandschutzunternehmen kommen meist drei Gruppen infrage. Welche passt, hängt stark davon ab, ob Ihr Geschäft von Personal oder von Technik lebt.

  • Größere Sicherheits- und GebäudedienstleisterUnternehmen, die eine Region, Objekte oder geprüftes Personal hinzugewinnen wollen. Bei Wach- und Sicherheitsdiensten und im Werttransport ist das der häufigste Käufer.
  • BeteiligungsgesellschaftenInvestoren, die mehrere Betriebe zu einer Gruppe zusammenführen. Sie interessieren sich vor allem für Brandschutz, Sicherheitstechnik und Cybersecurity-Services, weil dort Wartung und laufende Verträge den Umsatz tragen.
  • Nachfolger aus dem BetriebEinsatzleiter, Prokuristen oder technische Leiter übernehmen, manchmal gemeinsam mit einem Investor. Wer ein Bewachungsunternehmen führt, muss selbst zuverlässig im Sinne der Gewerbeordnung sein und die nötige Sachkunde nachweisen.

Besonderheiten

Was in Ihrer Branche
dazukommt.

  1. Die BewachungserlaubnisWer gewerblich Leben oder Eigentum fremder Personen bewacht, braucht eine Erlaubnis nach § 34a der Gewerbeordnung. Sie wird dem Unternehmen erteilt und geht nicht einfach auf einen anderen über. Werden die Anteile verkauft, bleibt sie in der Regel bestehen, neue Geschäftsführer werden von der Behörde überprüft. Wer nur den Geschäftsbetrieb kauft, braucht eine eigene Erlaubnis.
  2. Vertraulichkeit gegenüber AuftraggebernIhre Auftraggeber vertrauen Ihnen Schlüssel, Pläne und Abläufe an. Ein Gerücht über einen Verkauf verunsichert sie schnell. Wir sprechen Käufer zunächst anonym an. Wer Sie sind, erfährt ein Käufer nur mit Ihrer Freigabe.
  3. Die Teilbranchen unterscheiden sich starkWerttransport bindet Kapital in Fahrzeugen und Versicherung. Eine Detektei hängt meist an der Person des Inhabers. Cybersecurity-Services werden von Käufern wie ein IT-Dienstleister betrachtet, mit Blick auf laufende Verträge und Fachkräfte. Wir sagen Ihnen offen, welcher Käuferkreis für Ihr Geschäft realistisch ist.

Unser Berater war jederzeit erreichbar und zuverlässig. Dass es sich hierbei um einen lokalen Berater gehandelt hat, hat den Verkaufsprozess für uns erleichtert.

Bettina und Andreas Schlawien, ehem. Geschäftsführer
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Aus unseren Mandaten

Inhaber, die diesen Weg
gegangen sind.

Begleitet von CARL. Wer gekauft hat und warum, lesen Sie bei den Transaktionen.

  • Videosystems Sicherungstechnik Vertriebs GmbHSicherheitstechnik2021an Beyond Capital Partners GmbH
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Häufige Fragen

Was Inhaber
uns fragen.

Geht meine Bewachungserlaubnis auf den Käufer über?

Nicht von selbst. Die Erlaubnis gehört dem Unternehmen, dem sie erteilt wurde. Verkaufen Sie die Anteile an Ihrer Gesellschaft, bleibt sie in der Regel bestehen. Ein neuer Geschäftsführer muss der Behörde gemeldet werden und wird auf Zuverlässigkeit geprüft. Kauft jemand nur Verträge und Betrieb, braucht er eine eigene Erlaubnis. Die meisten Käufer aus der Branche haben sie bereits.

Meine Auftraggeber können kurzfristig kündigen. Schreckt das Käufer ab?

Käufer kennen das, es ist in der Bewachung üblich. Wichtiger als die Frist im Vertrag ist, wie lange Ihre Auftraggeber tatsächlich bleiben. Wer zeigen kann, dass Objekte seit vielen Jahren betreut werden und Ausschreibungen wiederholt gewonnen wurden, hat ein gutes Argument.

Ich führe einen Brandschutzbetrieb. Gilt für mich dasselbe wie für einen Wachdienst?

Nur zum Teil. Wartung und Errichtung von Brandschutzanlagen fallen nicht unter die Bewachungserlaubnis. Bei Ihnen schauen Käufer auf Wartungsverträge, Techniker und Zertifizierungen. Weil dieses Geschäft gut planbar ist, ist der Käuferkreis meist breiter als bei einem reinen Wachdienst.

Was passiert mit meinen Mitarbeitern?

Bei einem Verkauf der Anteile laufen die Arbeitsverträge weiter. Geht der Betrieb auf einen neuen Inhaber über, gehen die Arbeitsverhältnisse mit. Für Käufer sind geprüfte und eingearbeitete Mitarbeiter oft der wichtigste Grund für den Kauf. Wem Sie Ihr Unternehmen anvertrauen, entscheiden Sie, auch wenn ein anderer mehr bietet.

Erfahren Auftraggeber oder Wettbewerber davon?

Nicht ohne Ihre Freigabe. Ein Käufer erhält zunächst eine Beschreibung ohne Firmennamen. Einblick in Verträge und Zahlen gibt es nur nach seiner Vertraulichkeitszusage und mit Ihrer Zustimmung. Angaben zu einzelnen Objekten bleiben in der Regel bis spät im Prozess verdeckt.

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Sprechen wir
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