Branchen / Kfz und Automotive

Im Autohaus redet der Hersteller beim Verkauf mit.

Händler- und Serviceverträge sehen in der Regel vor, dass der Hersteller einem Inhaberwechsel zustimmt. Bei freien Werkstätten, im Teile- und Reifenhandel, in Vermietung und Leasing und bei Zulieferern stellen sich andere Fragen. Wir klären mit Ihnen, welche davon für Ihren Betrieb zählen, bevor wir Käufer ansprechen.

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Illustratives Bild eines Betriebs dieser Branche.

Der Blick des Käufers

Worauf Käufer
achten.

  1. Verträge mit Herstellern und LieferantenWelche Marken- und Serviceverträge bestehen, wie lange laufen sie, und was steht darin zum Inhaberwechsel? Im Teile- und Reifenhandel zählen Konditionen und Bezugsquellen, bei Zulieferern die Rahmenverträge und Nominierungen der Abnehmer.
  2. Werkstatt und ServiceIm Autohaus trägt meist die Werkstatt das Ergebnis, nicht der Neuwagen. Käufer schauen auf Auslastung, Stundenverrechnungssatz, Kundenstamm und Teilegeschäft. Im Reifenhandel bindet die Einlagerung der Kundenräder die Kunden an den Betrieb.
  3. Fahrzeugbestand und FinanzierungNeuwagen, Vorführwagen und Gebrauchte binden viel Kapital und sind meist über Banken finanziert. In Vermietung und Leasing kommen Restwerte und die Refinanzierung der Flotte dazu. Käufer prüfen, wie alt der Bestand ist und wie er bewertet wurde.
  4. Meister, Serviceberater und VerkäuferWerkstattleiter und Serviceberater halten die Kunden. Bei Zulieferern zählen zusätzlich Fertigungswissen und Freigaben beim Kunden.

Mögliche Käufer

Wer infrage
kommt.

Für Betriebe rund um das Fahrzeug kommen meist drei Gruppen infrage. Bei Markenbetrieben entscheidet der Hersteller mit, wer davon infrage kommt.

  • Händlergruppen und größere BetriebeAutohausgruppen, Werkstatt- und Reifenketten oder Teilehändler, die Standorte und Marktgebiete hinzugewinnen wollen. Bei Zulieferern sind es Unternehmen aus der Lieferkette, die Technologie oder Kundenzugang suchen.
  • BeteiligungsgesellschaftenInvestoren, die mehrere Betriebe zu einer Gruppe zusammenführen, etwa im Teilehandel, im Reifenservice, bei Karosserie und Lack oder bei Zulieferern. Häufig bleibt die Führung vor Ort bestehen.
  • Nachfolger aus dem Betrieb oder von außenEin Werkstattmeister, Verkaufsleiter oder Geschäftsführer übernimmt, oft mit einem Investor oder der Hausbank. Bei Markenbetrieben muss auch er vom Hersteller akzeptiert werden.

Besonderheiten

Was in Ihrer Branche
dazukommt.

  1. Zustimmung des HerstellersBei Markenbetrieben braucht der Inhaberwechsel in der Regel die Zustimmung des Herstellers. Manche Hersteller stellen ihren Vertrieb zudem um, etwa auf Agenturmodelle. Das bestimmt den Käuferkreis und den Zeitpunkt.
  2. Grundstück und StandortAutohäuser und Werkstätten stehen oft auf wertvollen Grundstücken in guter Lage, die dem Inhaber privat gehören. Ob die Immobilie mitverkauft oder vermietet wird, verändert Preis und Käuferkreis. Bei Werkstatt- und Tankflächen fragen Käufer auch nach Bodenbelastungen.
  3. Erlaubnisse in Werkstatt und LeasingDas Kfz-Techniker-Handwerk ist zulassungspflichtig, die Werkstatt braucht also einen Meister als Betriebsleiter. Wer Finanzierungsleasing anbietet, braucht in der Regel eine Erlaubnis der Finanzaufsicht. Ein neuer Inhaber muss seinen Einstieg dort vorab anzeigen.

Aus unseren Mandaten

Inhaber, die diesen Weg
gegangen sind.

Begleitet von CARL. Wer gekauft hat und warum, lesen Sie bei den Transaktionen.

  • Caroobi GmbHSoftware2022an ZF Friedrichshafen AG
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Häufige Fragen

Was Inhaber
uns fragen.

Muss der Hersteller meinem Käufer zustimmen?

Bei Händler- und Serviceverträgen in der Regel ja. Die Verträge sehen meist vor, dass ein Wechsel des Inhabers oder der Gesellschafter der Zustimmung bedarf. Deshalb prüfen wir Ihre Verträge zuerst und überlegen mit Ihnen, welche Käufer der Hersteller voraussichtlich mitträgt. Freie Werkstätten und freie Händler haben diese Hürde nicht.

Erfährt der Hersteller früh von meinen Plänen?

Nicht ohne Ihre Freigabe. Die erste Beschreibung Ihres Betriebs nennt Ihren Namen nicht. Der Hersteller wird eingebunden, wenn ein konkreter Käufer feststeht und Sie das Gespräch führen wollen. Den Zeitpunkt bestimmen Sie.

Wie bewerten Käufer ein Autohaus oder eine Werkstatt?

Am Anfang steht meist das Betriebsergebnis der letzten Jahre. Einmaliges wird bereinigt, ebenso Ihr Gehalt als Geschäftsführer. Darauf wenden Käufer einen Faktor an, der von Marke, Standort, Werkstattauslastung und Vertragslage abhängt. Fahrzeugbestand und Immobilie werden meist gesondert betrachtet. Wo Ihr Autohaus, Ihre Werkstatt oder Ihr Zulieferbetrieb steht, sehen Sie in der kostenfreien Analyse.

Wir fertigen Teile für den Verbrennungsmotor. Findet sich dafür noch ein Käufer?

Es kommt darauf an, was Ihr Betrieb kann, weniger darauf, was er heute liefert. Käufer fragen, wie lange die laufenden Programme noch tragen und ob sich Ihre Verfahren auf andere Teile oder andere Branchen übertragen lassen. Wir bereiten diese Darstellung mit Ihnen vor.

Was passiert mit dem Fahrzeugbestand und seiner Finanzierung?

Der Bestand wird zum Stichtag bewertet, meist Fahrzeug für Fahrzeug. Die Einkaufsfinanzierung wird vom Käufer übernommen oder abgelöst, das verlangt die Zustimmung der finanzierenden Bank. Bürgen Sie privat für diese Linien, wird Ihre Entlassung aus der Haftung im Kaufvertrag geregelt.

Lernen wir uns kennen

Sprechen wir
über Ihr Lebenswerk.

Erzählen Sie uns, wo Sie stehen. Alles Weitere klären wir im ersten Gespräch. Für Unternehmen jeder Größe, in ganz Deutschland.

Erstgespräch und Analyse kosten 0 €. Ein Honorar entsteht erst mit einer Verkaufsbegleitung, die wir gesondert vereinbaren.

CARL

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