Branchen / Kfz und Automotive / Autovermietung und Leasing

Käufer einer Flotte prüfen zuerst Finanzierung und Restwertrisiko.

In Vermietung und Leasing steckt der Wert in Verträgen, Kunden und einer tragfähigen Refinanzierung, weniger in den Fahrzeugen selbst. Vermietung und Leasing unterscheiden sich dabei deutlich, auch bei den Erlaubnissen.

Unternehmenswert berechnen Fünf Minuten, kostenfrei. Ein CARL Experte prüft das Ergebnis.

Illustratives Bild eines Betriebs dieser Branche.

Der Blick des Käufers

Worauf Käufer
achten.

  1. Flotte und RefinanzierungEigene Fahrzeuge, Bankfinanzierung, Rückkaufvereinbarungen mit Herstellern oder Händlern. Käufer prüfen, ob die Kreditlinien einen Inhaberwechsel überstehen und wie die Fahrzeuge bewertet sind.
  2. RestwerteWer das Restwertrisiko trägt, trägt das Ergebnis. Käufer vergleichen Ihre kalkulierten Restwerte mit den tatsächlichen Verkaufserlösen der letzten Jahre.
  3. Kunden und AuslastungIn der Vermietung zählen Auslastung, Stationen und feste Firmenkunden, etwa für Transporter, Ersatzwagen für Werkstätten und Versicherer oder Langzeitmiete. Im Leasing zählen Vertragsbestand, Laufzeiten und Ausfälle.

Mögliche Käufer

Wer infrage
kommt.

Infrage kommen größere Vermieter und Leasinggesellschaften, die Stationen, Vertragsbestand oder eine Nische suchen, etwa Nutzfahrzeuge, Wohnmobile oder Fuhrparks für Gewerbekunden. Auch Autohausgruppen und Beteiligungsgesellschaften kaufen in diesem Feld. Bei einer Leasinggesellschaft mit Erlaubnis der Finanzaufsicht muss jeder Käufer vor der Aufsicht bestehen.

Was bei Ihnen dazukommt

  1. Finanzaufsicht im LeasingFinanzierungsleasing gilt als Finanzdienstleistung und braucht in der Regel eine Erlaubnis der Finanzaufsicht. Wer eine bedeutende Beteiligung an einem solchen Unternehmen erwerben will, muss das vorab anzeigen, und die Aufsicht prüft unter anderem seine Zuverlässigkeit. Das verlängert den Verkauf und gehört von Anfang an in den Zeitplan. Die reine Vermietung von Fahrzeugen ist davon nicht betroffen.

Aus unseren Mandaten

Inhaber, die diesen Weg
gegangen sind.

Begleitet von CARL. Wer gekauft hat und warum, lesen Sie bei den Transaktionen.

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Häufige Fragen

Was Inhaber
uns fragen.

Ich vermiete nur, Leasing biete ich nicht an. Brauche ich eine Erlaubnis der Finanzaufsicht?

Für die reine Vermietung in der Regel nicht. Erlaubnispflichtig ist das Finanzierungsleasing. Die Abgrenzung hängt von der Gestaltung Ihrer Verträge ab, vor allem bei Langzeitmiete und Modellen mit Restwertabrechnung. Käufer lassen das prüfen. Wenn Sie unsicher sind, klären Sie es vor dem Verkauf mit einem Fachanwalt.

Meine Hausbank finanziert die gesamte Flotte. Macht sie bei einem Verkauf mit?

Das entscheidet die Bank, und meist darf sie mitreden: Kreditverträge enthalten häufig ein Kündigungsrecht bei Inhaberwechsel. Ein finanzstarker Käufer bringt oft eigene Linien mit. Bürgen Sie privat, wird Ihre Entlassung aus der Haftung im Kaufvertrag geregelt. Die Bank wird erst eingebunden, wenn ein Käufer feststeht und Sie es freigeben.

Die Gebrauchtwagenpreise schwanken. Wie gehen Käufer mit meinen Restwerten um?

Sie rechnen nach. Grundlage sind Ihre Verkaufserlöse der letzten Jahre im Vergleich zu den Buchwerten. Wer regelmäßig über Buchwert verkauft hat, kann das belegen und profitiert davon. Bei Elektrofahrzeugen sehen Käufer besonders genau hin. Rückkaufvereinbarungen nehmen einen Teil der Unsicherheit heraus.

Lernen wir uns kennen

Sprechen wir
über Ihr Lebenswerk.

Erzählen Sie uns, wo Sie stehen. Alles Weitere klären wir im ersten Gespräch. Für Unternehmen jeder Größe, in ganz Deutschland.

Erstgespräch und Analyse kosten 0 €. Ein Honorar entsteht erst mit einer Verkaufsbegleitung, die wir gesondert vereinbaren.

CARL

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