Branchen / Großhandel und Distribution / Pharmagroßhandel

Ohne verantwortliche Person gibt es keine Großhandelserlaubnis.

Der Großhandel mit Arzneimitteln ist erlaubnispflichtig und wird von der Behörde überwacht. Käufer prüfen deshalb zuerst Erlaubnis, Qualitätssicherung und Lieferquellen, und erst danach die Zahlen.

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Illustratives Bild eines Betriebs dieser Branche.

Der Blick des Käufers

Worauf Käufer
achten.

  1. Erlaubnis und InspektionenKäufer lesen die Großhandelserlaubnis, die letzten Inspektionsberichte und Ihre Verfahrensanweisungen. Offene Mängel sollten vor dem Verkauf abgearbeitet sein.
  2. Lieferquellen und AbnehmerVon wem beziehen Sie, an wen liefern Sie, und ist jede Berechtigung geprüft und belegt? Im Geschäft mit Generika, Importen oder Klinikbedarf fragen Käufer zusätzlich, wie stark Ihr Absatz von Rabattverträgen der Krankenkassen und von Ausschreibungen abhängt.
  3. Spanne und LagerBei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist der Großhandelszuschlag gesetzlich geregelt. Käufer sehen sich deshalb an, womit Sie darüber hinaus verdienen und wie Sie Verfall, Kühlware und Rückrufe handhaben.

Mögliche Käufer

Wer infrage
kommt.

Infrage kommen größere Pharmagroßhändler und Spezialhändler, die ein Sortiment, den Zugang zu Apotheken und Kliniken oder einen Standort suchen, sowie Beteiligungsgesellschaften mit Schwerpunkt Gesundheit. Ein Verbot für bestimmte Eigentümer wie bei Apotheken gibt es im Großhandel nicht. Jeder Käufer muss aber die Anforderungen der Erlaubnis dauerhaft erfüllen.

Was bei Ihnen dazukommt

  1. GroßhandelserlaubnisDie Erlaubnis lautet auf das Unternehmen, gilt für die benannte Betriebsstätte und setzt eine verantwortliche Person mit Sachkenntnis voraus. Beim Verkauf der Anteile bleibt sie in der Regel bestehen. Wechselt die verantwortliche Person oder zieht der Betrieb um, ist das der Behörde vorab anzuzeigen. Geht der Betrieb auf eine andere Gesellschaft über, braucht diese eine eigene Erlaubnis.
  2. BetäubungsmittelWer auch mit Betäubungsmitteln handelt, braucht dafür eine eigene Erlaubnis der zuständigen Bundesbehörde. Auch sie gehört früh in die Planung des Verkaufs.

Aus unseren Mandaten

Inhaber, die diesen Weg
gegangen sind.

Begleitet von CARL. Wer gekauft hat und warum, lesen Sie bei den Transaktionen.

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Häufige Fragen

Was Inhaber
uns fragen.

Ich bin selbst die verantwortliche Person. Kann ich trotzdem verkaufen?

Ja. Der Käufer braucht dann jemanden mit der nötigen Sachkenntnis, der diese Aufgabe übernimmt, aus Ihrem Haus oder aus seinem. Der Wechsel ist der Behörde vorab anzuzeigen. Üblich ist, dass Sie für eine Übergangszeit bleiben, bis die Nachfolge in dieser Rolle steht.

Darf auch ein Investor ohne pharmazeutischen Hintergrund kaufen?

Ja. Anders als bei Apotheken ist der Kreis der Eigentümer im Großhandel nicht beschränkt. Die Anforderungen richten sich an den Betrieb, seine Leitung und die verantwortliche Person. Käufer ohne eigene Erfahrung legen deshalb besonderen Wert darauf, dass Ihre Fachleute bleiben.

Meine Kunden sind Apotheken aus der Region. Bleiben die bei einem neuen Inhaber?

Apotheken bestellen dort, wo Lieferfähigkeit, Tourenzeiten und Konditionen stimmen. Bleiben diese gleich und bleibt der vertraute Ansprechpartner, bleibt in aller Regel auch die Apotheke. Käufer fragen deshalb, wer bei Ihnen die Kunden betreut.

Lernen wir uns kennen

Sprechen wir
über Ihr Lebenswerk.

Erzählen Sie uns, wo Sie stehen. Alles Weitere klären wir im ersten Gespräch. Für Unternehmen jeder Größe, in ganz Deutschland.

Erstgespräch und Analyse kosten 0 €. Ein Honorar entsteht erst mit einer Verkaufsbegleitung, die wir gesondert vereinbaren.

CARL

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