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Bei einer Bank redet die Aufsicht mit, wer neuer Eigentümer werden darf.

Wer eine bedeutende Beteiligung an einer Bank erwerben will, muss das vorher anzeigen und wird von der Aufsicht geprüft. Das macht den Käuferkreis klein und den Ablauf lang, bei der Privatbank ebenso wie beim kleinen Spezialinstitut.

Unternehmenswert berechnen Fünf Minuten, kostenfrei. Ein CARL Experte prüft das Ergebnis.

Illustratives Bild eines Betriebs dieser Branche.

Mögliche Käufer

Wer kaufen
darf.

Infrage kommen andere Banken und Finanzgruppen, die eine Lizenz, einen Kundenstamm oder ein Geschäftsfeld suchen, sowie Investoren, die die Prüfung durch die Aufsicht bestehen können. Sparkassen und Genossenschaftsbanken werden in der Regel nicht verkauft. Sie schließen sich innerhalb ihres Verbunds zusammen.

Was bei Ihnen dazukommt

  1. Die InhaberkontrolleDer Käufer zeigt den geplanten Erwerb bei BaFin und Bundesbank an. Geprüft werden seine Zuverlässigkeit, seine finanzielle Solidität und die Herkunft der Mittel. Bei Kreditinstituten ist auch die Europäische Zentralbank beteiligt. Erst wenn die Aufsicht den Erwerb nicht untersagt, darf der Verkauf vollzogen werden.
  2. Was CARL hier leisten kannDer Verkauf einer Bank ist ein Sonderfall mit wenigen möglichen Käufern und eigenen Regeln. Wir begleiten Sie auch hier mit einem festen Ansprechpartner von der Analyse bis zur Übergabe. Welche Käufer infrage kommen und welches Vorgehen realistisch ist, besprechen wir mit Ihnen zu Beginn. Erstes Gespräch und erste Analyse sind kostenfrei.

Der Blick des Käufers

Worauf Käufer
achten.

  1. Eigenkapital und KreditbestandKäufer sehen zuerst auf die Eigenkapitalausstattung, die Qualität des Kreditbestands und die Risikovorsorge. Danach auf die Frage, wie viel Kapital das Geschäft künftig bindet.
  2. Erträge, die wiederkehrenZinsüberschuss, Provisionen aus Vermögensverwaltung und Zahlungsverkehr, Abhängigkeit von einzelnen Kunden oder Geschäftsfeldern. Käufer wollen verstehen, was davon unter neuen Eigentümern bleibt.
  3. Aufsicht und TechnikFeststellungen aus Prüfungen der Aufsicht, der Stand der Geldwäscheprävention und das Kernbanksystem. Offene Auflagen und veraltete Technik sind für Käufer die größten Kostenrisiken.

Häufige Fragen

Was Inhaber
uns fragen.

Wer darf eine Bank überhaupt kaufen?

Grundsätzlich jeder, der vor der Aufsicht besteht. Geprüft werden Zuverlässigkeit, finanzielle Solidität, die Herkunft des Geldes und ob das Institut nach dem Erwerb weiter wirksam beaufsichtigt werden kann. In der Praxis sind das meist Käufer, die selbst bereits beaufsichtigt werden.

Warum dauert der Verkauf einer Bank länger als andere Verkäufe?

Zur Prüfung durch den Käufer kommt das Verfahren bei der Aufsicht. Dessen Frist beginnt erst, wenn die Anzeige vollständig ist. Kaufverträge werden deshalb unter der Bedingung geschlossen, dass die Aufsicht den Erwerb nicht untersagt. Bis dahin führen Sie das Haus weiter.

Wir sind ein kleines Institut mit Spezialgeschäft, etwa Leasing oder Factoring. Gilt das auch für uns?

Im Grundsatz ja. Auch bei Finanzdienstleistungsinstituten wie Leasing- und Factoringgesellschaften muss der Erwerber einer bedeutenden Beteiligung den Erwerb vorher anzeigen. Der Käuferkreis ist aber deutlich größer als bei einer Bank mit Einlagengeschäft.

Lernen wir uns kennen

Sprechen wir
über Ihr Lebenswerk.

Erzählen Sie uns, wo Sie stehen. Alles Weitere klären wir im ersten Gespräch. Für Unternehmen jeder Größe, in ganz Deutschland.

Erstgespräch und Analyse kosten 0 €. Ein Honorar entsteht erst mit einer Verkaufsbegleitung, die wir gesondert vereinbaren.

CARL

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Bewertung, Käuferrecherche und Verkaufszeitpunkt gehören zur kostenfreien Analyse.

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