Branchen / Umwelt und Entsorgung / Emissionsschutz und Luftreinhaltung
Filteranlagen bauen oder Emissionen messen: zwei Käuferkreise.
Ein Hersteller von Entstaubungs- und Abluftanlagen wird wie ein Anlagenbauer bewertet, eine Messstelle wie ein Prüfdienst. Wer beides unter einem Dach hat, sollte es für den Verkauf getrennt darstellen.
Unternehmenswert berechnen Fünf Minuten, kostenfrei. Ein CARL Experte prüft das Ergebnis.

Der Blick des Käufers
Worauf Käufer
achten.
- Wiederkehrendes GeschäftBetreiber genehmigter Anlagen müssen ihre Emissionen in festen Abständen messen lassen. Das bringt Messstellen planbare Aufträge. Bei Anlagenbauern sind es Wartung, Ersatzfilter und Nachrüstungen an den gelieferten Anlagen.
- Bekanntgabe und FachleuteEine Messstelle arbeitet auf Grundlage ihrer behördlichen Bekanntgabe und ihrer Akkreditierung. Beides setzt fachkundiges Personal voraus. Käufer fragen, wer fachlich verantwortlich ist und ob diese Personen bleiben.
- Technik und Referenzen im AnlagenbauEigene Verfahren, dokumentierte Auslegungen, Referenzen in anspruchsvollen Branchen. Käufer sehen sich außerdem an, wie Sie Projekte kalkulieren und welche Gewährleistungen offen sind.
Mögliche Käufer
Wer infrage
kommt.
Für Messstellen interessieren sich vor allem Prüf- und Laborgruppen und größere Ingenieurgesellschaften, für Anlagenbauer größere Unternehmen der Luft- und Umwelttechnik. Beteiligungsgesellschaften und Führungskräfte aus dem eigenen Haus kommen in beiden Fällen infrage.
Was bei Ihnen dazukommt
- Unabhängigkeit der MessstelleEine bekannt gegebene Messstelle muss in der Regel unabhängig von den Anlagen sein, die sie misst. Ein Käufer, der solche Anlagen selbst baut oder betreibt, kann deshalb ein Problem bekommen. Das grenzt den Käuferkreis ein und sollte vor der Ansprache geklärt sein.
Aus unseren Mandaten
Inhaber, die diesen Weg
gegangen sind.
Begleitet von CARL. Wer gekauft hat und warum, lesen Sie bei den Transaktionen.
Schenker Industrie + Städtereinigungs-GmbHEntsorgung2025an Lobbe Gruppe
Häufige Fragen
Was Inhaber
uns fragen.
Geht die Bekanntgabe als Messstelle auf den Käufer über?
Bei einem Verkauf der Anteile bleibt Ihre Gesellschaft die bekannt gegebene Stelle. Wechseln die fachlich Verantwortlichen, muss die Behörde das in der Regel erfahren. Wird der Betrieb auf eine andere Gesellschaft übertragen, braucht diese eine eigene Bekanntgabe und Akkreditierung. Deshalb ist der Verkauf der Anteile hier meist der einfachere Weg.
Strengere Grenzwerte bringen uns Aufträge. Zahlt ein Käufer für diese Aussicht?
Er zahlt für das, was Sie belegen können: Auftragsbestand, Angebote in Verhandlung, die Entwicklung der letzten Jahre. Die Aussicht auf weitere Nachfrage stützt den Faktor, ersetzt aber keine Zahlen. Wir bereiten beides mit Ihnen auf.
Meine Messingenieure sind kaum zu ersetzen. Wie gehe ich damit im Verkauf um?
Offen. Jeder Käufer weiß, dass der Wert einer Messstelle bei diesen Mitarbeitern liegt. Wichtig ist, wann und wie sie vom Verkauf erfahren. Wir sprechen Käufer zunächst anonym an, und den Zeitpunkt für das Gespräch mit Ihrem Team planen wir gemeinsam.
Lernen wir uns kennen
Sprechen wir
über Ihr Lebenswerk.
Erzählen Sie uns, wo Sie stehen. Alles Weitere klären wir im ersten Gespräch. Für Unternehmen jeder Größe, in ganz Deutschland.
Erstgespräch und Analyse kosten 0 €. Ein Honorar entsteht erst mit einer Verkaufsbegleitung, die wir gesondert vereinbaren.