Branchen / Bestattungen / Trauerbegleitung und Hospizdienste

Trauerbegleitung lässt sich selten verkaufen, aber fast immer übergeben.

Trauerbegleitung ist an die Person gebunden wie kaum eine andere Arbeit, und Hospizdienste sind fast immer gemeinnützig getragen. Ein Verkauf im üblichen Sinn ist deshalb selten möglich. Eine gute Übergabe ist es fast immer.

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Illustratives Bild eines Betriebs dieser Branche.

Der Blick des Käufers

Worauf Käufer
achten.

  1. Was über Ihre Person hinaus bestehtEin Team von Begleiterinnen, feste Gruppenangebote, eigene Räume, ein Ausbildungsgang für Trauerbegleiter. Das alles kann ein Nachfolger weiterführen. Ihre Einzelgespräche kann er nicht ohne Weiteres übernehmen.
  2. Wer bezahltSelbstzahler, Bestattungshäuser, die Begleitung für Angehörige beauftragen, Unternehmen, die Mitarbeitern nach einem Todesfall beistehen wollen, Spenden und Zuschüsse. Ein Nachfolger will wissen, welche dieser Quellen ohne Sie weiterfließt.
  3. Träger und RechtsformOb Sie als Einzelperson, als Gesellschaft oder als Verein arbeiten, entscheidet darüber, ob es etwas zu verkaufen gibt oder ob eine Aufgabe an einen anderen Träger übergeht.

Mögliche Käufer

Wer infrage
kommt.

Eine Praxis für Trauerbegleitung übernimmt am ehesten eine Kollegin, ein Bestattungshaus, das Begleitung selbst anbieten möchte, oder ein Bildungsträger, wenn Sie Trauerbegleiter ausbilden. Hospizdienste werden fast immer von Vereinen, Kirchen oder Wohlfahrtsverbänden getragen. Dort geht es um einen Wechsel des Trägers, nicht um einen Verkauf.

Was bei Ihnen dazukommt

  1. Hospizdienste sind meist gemeinnützigAmbulante Hospizdienste werden von den Krankenkassen gefördert und arbeiten wesentlich mit Ehrenamtlichen. Stationäre Hospize haben Verträge mit den Kassen. Die Träger sind fast immer gemeinnützig, ihr Vermögen ist an den Zweck gebunden. Ein Kaufpreis an Gründer oder Vorstand ist dort in aller Regel nicht möglich. Das sagen wir Ihnen offen, bevor Sie Zeit investieren.
  2. Kein geschützter BerufTrauerbegleiter ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Anerkennung entsteht über Ausbildungen bei Verbänden und über Empfehlungen von Bestattern, Seelsorgern und Ärzten. Diese Empfehlungen gelten Ihnen persönlich und müssen in der Übergabe behutsam weitergegeben werden.

Häufige Fragen

Was Inhaber
uns fragen.

Ich arbeite allein als Trauerbegleiterin. Gibt es für meine Praxis einen Käufer?

Einen Käufer im eigentlichen Sinn selten. Möglich ist, dass eine Kollegin Räume, Gruppen und Ihren Namen für eine Übergangszeit übernimmt und Ihnen dafür einen überschaubaren Betrag zahlt. Auch ein Bestattungshaus aus der Umgebung kann Interesse haben. Welche Form der Übergabe zu Ihnen passt, besprechen wir kostenfrei.

Wir bilden Trauerbegleiter aus. Ist das mehr wert als die Begleitung selbst?

Für einen Käufer meist ja. Ein Ausbildungsgang mit festem Lehrplan, Unterlagen, mehreren Dozenten und regelmäßigen Anmeldungen lässt sich weiterführen. Bildungsträger und Akademien aus dem Gesundheits- und Sozialbereich kommen dafür infrage.

Unser Hospizverein sucht einen neuen Träger. Können Sie dabei helfen?

Ein Trägerwechsel unter gemeinnützigen Einrichtungen folgt anderen Regeln als ein Unternehmensverkauf, denn ein Kaufpreis wird dabei in aller Regel nicht gezahlt. Naheliegende Partner sind Wohlfahrtsverbände, kirchliche Träger und benachbarte Hospizvereine. Sprechen Sie uns gern an. Im kostenfreien ersten Gespräch klären wir mit Ihnen, welche Partner in Frage kommen und was für Ihren Verein realistisch ist.

Lernen wir uns kennen

Sprechen wir
über Ihr Lebenswerk.

Erzählen Sie uns, wo Sie stehen. Alles Weitere klären wir im ersten Gespräch. Für Unternehmen jeder Größe, in ganz Deutschland.

Erstgespräch und Analyse kosten 0 €. Ein Honorar entsteht erst mit einer Verkaufsbegleitung, die wir gesondert vereinbaren.

CARL

Kostenfreie Unternehmensanalyse

Bewertung, Käuferrecherche und Verkaufszeitpunkt gehören zur kostenfreien Analyse.

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